Durchführung der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen
Anwendungsbereich
Diese Information gibt dem Arbeitgeber / Führungskräften Hinweise zur Organisation wiederkehrender
Prüfungen an
• Ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln,
z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Motorgeräte, Wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller,
Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte,
Ladegeräte, Trenn- und Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik
sowie der elektrischen Informationstechnik, einschlieslich Fernmeldegeräte und elektrische
Büromaschinen, Laborgerate, Mess-, Steuer- und Regelgeräte.
Hierzu zählen auch die an der Arbeitsstelle / im Unternehmen zur Verwendung freigegebenen
Privatgeräte, wie z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte.
• Transportablen elektrischen Arbeitsmitteln,
z. B. Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweisgeraäe
Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel ( Geräte ) nach BGV A3 - GUV I 5190 - DGUV
Vorschrift 3 ( TRBS 1201 ) Die Geräte werden nicht in einer Verbundmessung geprüft, alle
Geräte werden nach BGVA3 - GUV I 5190 - DGUV Vorschrift 3 einer Einzelprüfung unterzogen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an: